Strafverteidigung
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Obwohl im Strafrecht die Unschuldsvermutung gilt, kann ein Strafverfahren einschneidende Folgen für jeden Betroffenen haben. Vorladung, Festnahme, Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung oder "bloss" ein Strafbefehl: Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie im Rahmen von Strafverfahren. Dabei zeigt die Erfahrung, dass sich eine wirksame Verteidigung besonders zu Beginn eines Strafverfahrens auszahlt. Es ist daher wichtig, dass Sie uns rasch beiziehen.
Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht, die Aussage und Mitwirkung zu verweigern. Sie haben zudem das Recht, von Anfang an einen Rechtsanwalt beizuziehen oder bei knappen finanziellen Mitteln eine amtliche Verteidung zu beantragen.
Machen Sie von beidem Gebrauch und reden Sie vor der ersten Aussage mit uns. Das weitere Vorgehen und die Verteidigungsstrategie legen wir sodann gemeinsam fest.