Allgemeines Gesellschafts- und Handelsrecht
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Das Gesellschaftsrecht regelt sämtliche Belange im Innen- und Aussenverhältnis einer Gesellschaft. Es behandelt insbesondere die Entstehung und die Beendigung, die Organisation und die Finanzierung von Unternehmen und sämtliche Belange, die mit der unternehmerischen Tätigkeit in Form von Personenvereinigungen zu tun haben.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne in sämtlichen Belangen im Bereich von Körperschaften (AG, GmbH, Verein, Genossenschaft) und Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft).
Wir begleiten und beraten Sie kompetent und lösungsorientiert bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen und setzen gegebenenfalls Ihre Rechte auch vor Gericht und Behörden durch.