Pro Bono
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Die anwaltlichen Berufsregeln verbieten es uns, Mandate vor Gericht oder Behörden pro bono zu führen. Zulässig ist hingegen die pro bono Rechtsberatung.
Pro bono steht für die lateinische Wendung pro bono publico - "zum Wohle der Öffentlichkeit". Wir verstehen darunter, unser Fachwissen unentgeltlich oder zu einem niedrigen Honorar in den Dienst einer guten Sache zu stellen und damit wiederum der Gesellschaft zukommen zu lassen. Wir wollen damit einen Beitrag zu einem gerechten Rechtssystem leisten und generell ehrenamtliches Engagement unterstützen.
Neue Anfragen nehmen wir gerne entgegen!
Beispiele
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Wir unterstützen das Organisationskomitee des 39. Eidgenössischen Hornusserfests 2021 Thörigen + Bleienbach in rechtlichen Fragestellungen.
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Gemeinsam mit pro audito schweiz, einer Organisation der privaten Selbst- und Fachhilfe für Menschen mit einer Hörbehinderung, führen wir eine Vortragsreihe zum Thema "Vorsorge zu Lebzeiten - rechtliche Regelung bei Unfall, Krankheit und Todesfall" durch. Die nächsten Termine und Veranstaltungsorte finden Sie in unserer Rubrik "Aktuelles & Blog".