Prozessführung
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Unerheblich, ob Sie Ansprüche durchsetzen oder abwehren wollen – sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Prozesse und Verfahren laufen nach festen Regeln ab. Je nach Rechtsgebiet sind neben den Verfahrensgesetzen des Bundes mehr oder weniger umfangreiche kantonale Erlasse zu beachten. Das Verfahrensrecht allgemein ist geprägt von Fristen und komplexen Zuständigkeitsregeln. Ein formeller Fehler kann dazu führen, dass Sie Ihre Rechte nicht mehr durchsetzen können.
Wir untersützten Sie in hängigen oder erst entstehenden Verfahren und vertreten Sie direkt vor Gerichten und Behörden. Einerlei ob es darum geht, Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren; wir begleiten Sie umfassend und blicken über den Tellerrand hinaus - wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auch während eines Verfahrens weiterhin auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können:
- Wir analysieren die Ausgangslage, schätzen die Chancen ab und passen die Einschätzung laufend an.
- Wir legen gemeinsam mit Ihnen die Taktik fest und passen sie bei Bedarf an.
- Im Vorfeld eines Prozesses definieren wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten das zuständige Gericht und die passende Verfahrensart.
- Wir ziehen auch mögliche mittelbare Folgen eines Urtreils aus anderen Rechtsgebieten in unsere Überlegungen mit ein – zum Beispiel steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Folgen einer Geldforderung.
- Da Prozessführung mit Kosten verbunden ist, behalten wir auch während eines Verfahrens die Möglichkeit offen, direkt mit der Gegenseite eine Einigung zu erzielen.
Wir begleiten Sie auch nach Abschluss des Verfahrens: Sind weitere Schritte notwendig? Muss ein Urteil vollstreckt werden? Ist ein Rechtsmittel möglich und wie stehen die Chancen? Stellen sich neue Fragen? etc.