Allgemeines Verwaltungsrecht (inkl. Bau- und Planungsrecht)
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Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst im Grundsatz die Beziehungen zwischen Bürger und Staat, wobei der Umgang mit Ämtern und Behörden oft ein Spezialwissen erfordert. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, damit behördliches Handeln rechtmässig bleibt.
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