Privatklage und Opferhilfe
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Durch eine Straftat geschädigt zu werden, bringt oft mehr und einschneidendere Folgen mit sich, als die allenfalls äusserlich sichtbaren Blessuren.
Wir halten Ihnen dabei im strafrechtlichen Bereich den Rücken frei und beraten und begleiten Sie durch das Verfahren. Namentlich unterstützen wir Sie dabei, Strafanzeige und Strafantrag zu stellen, die laufenden Fristen zu wahren, sich als Privatkläger zu konstituieren und Ihre Verfahrensrechte auszuüben, an Beweiserhebungen teilzunehmen, Anträge zu stellen und bei Bedarf Rechtsmittel einzulegen.
Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, zivilrechtliche Ansprüche wie Schadenersatz und Genugtuung geltend zu machen, insbesondere auch gegenüber allfällig involvierten Versicherungen.