Honorar
Sie sind hier
Parteikosten
Transparente Honorarvereinbarung
Die umgangssprachlichen Anwaltskosten sind das Honorar für unser Engagement für Ihre Sache. Zu Beginn jedes Mandats klären wir Sie über unsere Kosten auf und treffen mit Ihnen eine klare Honorarvereinbarung. Transparente Honorare sind für uns ein entscheidender Baustein des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses.
Das klassische Zeithonorar
Üblicherweise rechnen die meisten Anwälte ein Zeithonorar ab. Das heisst, sie verrechnen die effektiv erbrachten Stunden zu einem bestimmten Stundensatz. Das kann durchaus sinnvoll sein und auch wir bieten das klassiche Zeithonorar grundsätzlich an. Daneben bieten wir Ihnen aber gerne auch alternative Honorarmodelle an.
Das Pauschalhonorar
Egal ob Sie ein Auto kaufen oder ein Haus bauen, in aller Regel hat das jeweilige Produkt einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Sie wissen, was Sie bekommen und was Sie dafür bezahlen müssen. Das funktioniert auch bei anwaltlichen Leistungen. So kennen denn auch die meisten kantonale Gesetze über die Parteikosten Fallpauschalen, welche sich nach Streitwert, nach Aufwand, nach Schwierigkeit und nach Bedeutung der Sache bemessen. Beim Pauschalhonorar sind Leistung und Preis definiert, ohne dass bei jedem Telefon die Stoppuhr läuft.
Das Erfolgshonorar
Das Erfolgshonorar ist in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern wie z.B. den USA bloss unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Dabei vereinbaren wir ein regelmässig etwas tieferes Grundhonorar, welches in jedem Fall geschuldet ist. Hinzu kommt eine Erfolgskomponente, welche Sie nur schulden, wenn die vereinbarten Voraussetzungen (z.B. positives Gerichtsurteil) erfüllt sind. Das Erfolgshonorar hat den Vorteil, dass Sie und wir das Prozessrisiko unter uns aufteilen – wir gewinnen und verlieren gemeinsam.
Spezialfall Haftpflichtversicherung
Im Bereich des Haftpflichtrechts kommt unter Umständen die Haftpflichtversicherung der Gegenseite für Ihre Anwaltskosten auf. Das bedingt aber zuallererst eine gegebene Haftung und einen positiven Verfahrensabschluss. Da erst nach Abschluss der Auseinandersetzung Bilanz gezogen wird, müssen Sie in der Zwischenzeit die Anwaltskosten allenfalls trotzdem vorschiessen.
Spezielle Situation während eines Verfahrens oder Prozesses
Kostenverteilung nach Massgabe des Obsiegens
Vertreten wir Sie vor Gericht oder vor einer Behörde, sind die Kosten speziell geregelt. Üblicherweise hat diejenige Partei, welche in einem Verfahren unterliegt, der obsiegenden Partei eine Parteikostenentschädigung zu bezahlen. Vor Gericht besteht also das Risiko und die Chance, der Gegenseite eine Parteikostenentschädigung bezahlen zu müssen oder von der Gegenseite eine solche zu erhalten. Die Höhe bemisst sich regelmässig nach kantonalem Gesetz (im Kanton Bern die Parteikostenverordnung; PKV) und nach dem Umfang des Obsiegens – bei einem Teilsieg müssen Sie eine Parteikostenentschädigung bezahlen und erhalten gleichzeitig eine zugesprochen.
Gerichts- oder Verfahrenskosten
Auch die Behörden erheben regelmässig Kosten, welche ebenfalls nach Massgabe des Obsiegens die unterliegende Partei zu bezahlen hat. Die Gerichts- oder Verfahrenskosten sind ebenfalls kantonal geregelt und richten sich in der Regel nach dem Streitwert sowie nach dem Aufwand des Verfahrens. In aller Regel muss die klagende Partei die Gerichtskosten vorschiessen, bevor das Gericht ein Verfahren überhaupt erst an die Hand nimmt.
Unentgeltliche Rechtspflege
Vor Gericht und vor Behörden besteht ab gewissen Verfahrensstadien die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege kann Sie die zuständige Behörde von der Pflicht befreien, Vorschüsse und Gerichtskosten zu bezahlen und sie kann Ihnen einen Anwalt bezahlen. Anspruch auf unentgeltliche Rechsprechung besteht grundsätzlich, wenn Sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügen und Ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Die unentgeltliche Rechtspflege ist sozusagen ein Vorschuss des Gemeinwesens, den Sie zurückzahlen müssen, wenn es Ihnen später möglich ist.
Prozessfinanzierung
Sodann besteht die Möglichkeit, Gerichts- und Anwaltskosten durch ein Prozessfinanzierungsunternehmen vorfinanzieren zu lassen. Dafür ist aber nicht jeder Fall geeignet. In der Regel verlangen die Prozessfinanzierer gute Erfolgsaussichten und eine spürbare Erfolgsbeteiligung.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmässig die Gerichts- und Anwaltskosten in Verfahren und Prozessen. Etwas anders ist die Lage bei aussergerichtlichen Verhandlungen und Konflikt-/Prozessprävention. Hier führen die Rechtschutzversicherungen die Mandate jeweils bevorzugt selber. Nehmen Sie am besten die Police und allgemeinen Versicherungsbedingungen an die Erstbesprechung mit – wir loten daraufhin die Optionen direkt mit der Versicherung aus.