Honorar
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Parteikosten grundsätzlich
Transparente Honorarvereinbarung
Die umgangssprachlichen Anwaltskosten sind das Honorar für unser Engagement für Ihre Sache. Zu Beginn jedes Mandats klären wir Sie über unsere Kosten auf und treffen mit Ihnen eine klare Honorarvereinbarung. Transparente Honorare sind für uns ein entscheidender Baustein des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses.
Das klassische Zeithonorar
Üblicherweise rechnen die meisten Anwälte ein Zeithonorar ab. Das heisst, sie verrechnen die effektiv erbrachten Stunden zu einem bestimmten Stundensatz. Das kann durchaus sinnvoll sein und auch wir bieten das klassische Zeithonorar gerade im Bereich des Strafrechts, besonders im Rahmen der hinsichtlich Zeitaufwand schwer einschätzbaren Strafverteidigung an. Daneben bieten wir Ihnen aber gerne auch alternative Honorarmodelle an.
Das Pauschalhonorar
Egal ob Sie ein Auto kaufen oder ein Haus bauen, in aller Regel hat das jeweilige Produkt einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Sie wissen, was Sie bekommen und was Sie dafür bezahlen müssen. Das funktioniert auch bei anwaltlichen Dienstleistungen. So haben auch bereits einzelne Gerichte und Behörden damit begonnen, amtliche Verteidiger mit Pauschalen zu entschädigen. Beim Pauschalhonorar sind Leistung und Preis definiert, ohne dass bei jedem Telefon die Stoppuhr läuft.
Das Erfolgshonorar
Das Erfolgshonorar ist in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern wie z.B. den USA bloss unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Dabei vereinbaren wir ein regelmässig etwas tieferes Grundhonorar, welches in jedem Fall geschuldet ist. Hinzu kommt eine Erfolgskomponente, welche Sie nur schulden, wenn die vereinbarten Voraussetzungen (z.B. positives Gerichtsurteil) erfüllt sind. Das Erfolgshonorar hat den Vorteil, dass Sie und wir das Prozessrisiko unter uns aufteilen – wir gewinnen und verlieren gemeinsam.
Spezielle Situation im Strafverfahren
Die Kostentragung ist im Strafrecht speziell geregelt und unterscheidet sich je nach Parteistellung (z.B. Privatkläger, Beschuldigter). Wir klären Sie hierüber jeweils im konkreten Einzelfall eingehend auf und beantworten Ihre Fragen.
Als Privatkläger können Sie je nach Umständen verpflichtet werden, Kosten zu übernehmen. Auch besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege.
Als Beschuldigter haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine amtliche Verteidigung, deren Kosten vorerst das Gemeinwesen übernimmt.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese allenfalls die Gerichts- und Anwaltskosten auch in einem Strafverfahren. Allerdings ist auch möglich, dass im Bereich des Strafrechts Deckungsausschlüsse in der Police oder den allgemeinen Versicherungsbestimmungen enthalten sind. Stellen Sie uns die Police und allgemeinen Bedingungen jedenfalls rasch zur Verfügung, damit wir die entsprechenden Optionen prüfen können.