Sozialversicherungsrecht
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Sozialversicherungsrecht ist ein komplexes, weitläufiges Rechtsgebiet, welches eng mit den angrenzenden Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Steuerrecht und Privatversicherungsrecht verzahnt ist. Zu Unrecht fristet das Sozialversicherungsrecht ein Stiefmütterchendasein: Unerheblich ob Sie als Arbeitgeber Ihren Vorsorgeplan über Jahre irrtümlich ungenügend umgesetzt haben oder ob Sie als Privatperson nach einem Unfall lebenslänglich die Folgen tragen - wir zeigen Ihnen in der sozialversicherungsrechtlichen Beratung die Risiken und problematischen Konstellationen auf und helfen, Lösungen zu etablieren. Wir unterstützen Sie oder Ihr Unternehmen aber auch in konkreten Fällen gegenüber den Sozialversicherungsbehörden aller Instanzen.
Wir unterstützen Sie als Privatperson dabei:
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Ansprüche aus Unfallversicherung, Krankenpflegeversicherung, Invalidenversicherung oder berufliche Vorsorge zu beurteilen und geltend zu machen.
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Einhaltung und Umsetzung ihrer Ansprüche aus Sozialversicherungsrecht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses sicherzustellen.
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Ihre Rechte, Pflichten und Ansprüche aus Sozialversicherungen mit dem Steuerrecht abzustimmen.
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Bezüge, Leistungen und Ihre Pension vorzeitig zu planen.
Wir unterstützen Sie als Unternehmer dabei:
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Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen soweit möglich massgeschneidert zu implementieren.
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Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen gesetzes- und vertragskonform umzusetzen.
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Sozialversicherungsrechtliche Spezialfälle korrekt zu regeln; z.B. bei internationalem Mitarbeitereinsatz.
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In konkreten Verfahren vor den Sozialversicherungsbehörden aller Instanzen Ihre und die Rechte Ihres Unternehmens zu wahren; z.B. bei Schadenersatzforderungen der AHV-Ausgleichskasse.