Wettbewerbs- und Kartellrecht, Immaterialgüterrecht
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Kartellrecht
Das Kartellrecht regelt die Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden ("Kartellen"), verbietet missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen und kontrolliert Zusammenschlüssen von Unternehmen ab einer bestimmten Grösse.
Unser Angebot in diesem Rechtsgebiet umfasst die kompetente und lösungsorientierte Beratung bei aussergerichtlichen Auseinandersetzungen und - wo nötig - die Durchsetzung Ihrer Rechte vor den zuständigen Gerichten und Behörden in der ganzen Schweiz.
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsgesetz bezweckt, den lauteren und unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewährleisten. Dabei ist unlauter und widerrechtlich jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst (Art. 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]).
Ist Ihr Unternehmen im Wirtschaftsverkehr durch solch unlauteres Verhalten der anderen Marktteilnehmer bedroht? Wir stehen Ihnen in diesem Fall gerne zur Seite, sei mit einer aussergerichtlichen Lösung, sei es auf gerichtlichem Wege.
Immaterialgüterrecht
Die Erfahrung zeigt, dass erfolgreiche Produkte gerne kopiert werden. Ihr geistiges Eigentum - eine Marke, ein Design oder ein Patent - liegt uns am Herzen. Sie möchten eine Schutzstrategie gegen Nachahmer Ihres geistigen Eigentums entwickeln? Gerne beraten wir Sie dabei und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten auf ausserprozessualem Wege, aber auch vor den zuständigen Gerichten in der ganzen Schweiz.