Arbeitsrecht
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Als Sozialrecht schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer als regelmässig wirtschaftlich abhängige Partei. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Schutzbestimmungen einzuhalten. Dabei wird das Arbeitsrecht gerade wegen seiner hohen praktischen Relevanz stets durch die Rechtsprechung weiterentwickelt. Wir unterstützen Sie dabei, mit den Entwicklungen Schritt zu halten, Fallstricke zu vermeiden sowie Risiken zu minimieren und moderne, faire, aber auch klare und bei Bedarf durchsetzbare Arbeitsverträge und Anstellungsbedingungen in Ihrem Betrieb zu etablieren und umzusetzen. Dabei betrachten wir das Arbeitsrecht nie isoliert, sondern stets unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit den angrenzenden Rechtsgebieten wie Steuerrecht oder Sozialversicherungsrecht.
Wir unterstützen Sie im Arbeitssrecht im Einzelnen:
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Indem wir mit Ihnen auf Ihr Unternehmen massgeschneiderte Arbeitsverträge, Anstellungsbedingungen, Reglemente und Weisungen erstellen und implementieren.
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Indem wir Ihre bestehenden Anstellungsbedingungen analysieren, Ihnen Optimierungsvorschläge unterbreiten und Sie bei der Vertragsänderung unterstützen.
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Indem wir Sie bei Streitigkeiten rund um Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen begleiten und bei Bedarf vor Gericht vertreten.
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Indem wir Sie in Spezialfragen z.B. aus den Bereichen internationaler Mitarbeitereinsatz, Entsendung, Personalverleih, Freelancer etc. beraten und unterstützen.
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Indem wir Ihnen umfassende Lösungen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern aus Treuhand/Steuern, Versicherungen und Notariat anbieten.
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Indem wir Sie oder Ihre Personalverantwortlichen spezifisch schulen und weiterbilden.
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etc.