Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit – häufig gestellte Fragen ("FAQ")
Mittwoch, 4. April 2018
Das Arbeitsverhältnis nach Schweizer Recht ist ein Austauschverhältnis – Lohn gegen Arbeit. Arbeitsrecht ist aber auch Sozialrecht. Kann der Arbeitnehmer unverschuldet und aus persönlichen Gründen nicht arbeiten, erhält er trotzdem den Lohn. Zumindest für eine bestimmte Zeit und unter bestimmten Voraussetzungen. Sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer stellen sich bei Arbeitsverhinderung in der Praxis oft knifflige und in der Konsequenz auch kostspielige Fragen.