Das schweizerische Transparenzregister
Dienstag, 15. September 2026
Die Schweiz hat ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen an Unternehmen beschlossen. Ein sog. "Transparenzregister" soll Behörden ermöglichen, die natürlichen, wirtschaftlich “tonangebenden” Personen hinter Gesellschaften rascher und verlässlicher festzustellen. Das Gesetz ist verabschiedet und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Meldungen an das zuständige Bundesamt für Justiz sind bereits jetzt möglich.