Teilrevision OR i.S. Baumängel bzw. Gewährleistungsrecht bei Neubauten u./o. Grundstücksgeschäften
Donnerstag, 11. Dezember 2025
Am 1. Januar 2026 tritt die Teilrevision des Obligationenrechts (OR) im Bereich des kauf- und werkvertraglichen Gewährleistungsrechts in Kraft. Ziel dieser Gesetzesänderung ist, die Stellung des Immobilienkäufer und der Bauherren bei Baumängeln zu verbessern. Neben den Änderungen des OR tritt zudem eine Änderung zum Bauhandwerkerpfandrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) in Kraft. Nachfolgender Beitrag stellt die punktuellen Veränderungen dar.