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Datum:

Mittwoch, 31 Oktober 2018

Autor:

Sven Märki

Referat vom 14. November 2018 - "Erben und Vererben - Regelungsmöglichkeiten im Hinblick auf das Lebensende"

Mit dem Tod endet das Leben und damit auch die Rechtsfähigkeit. Was aber bedeutet das für das Lebenswerk, das der Verstorbene hinterlassen hat?

Was geschieht mit seinen Bankkonten, seinem Ferienhaus, seiner Briefmarkensammlung, seinen Haustieren, seinem KMU? Wer besorgt die letzten Dinge wie Bestattung, Todesanzeige etc.? Wer kümmert sich um die administrativen Fragen, den Behördenkontakt und die offenen Rechnungen?

Das Schweizer Erbrecht gibt dazu generelle Regeln vor, welche im Einzelfall nicht immer passen. Deshalb sieht das Gesetz selbst Mittel und Wege vor, die Rechtsfolgen des eigenen Lebensendes frühzeitig und individuell zu planen und zu regeln.

Im Rahmen der öffentlichen Vorträge von dahlia Herzogenbuchsee, SRO AG und Spitex Genossenschaft Oberaargau Land bieten wir am 14. November 2018 ab 19:00 Uhr im dahlia Herzogenbuchsee (Stelliweg 24) einen kursorischen Überblick über die gesetzlichen Regeln des Erbrechts und die Möglichkeiten der Nachlassplanung.

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