Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
Ab Montag, 12. Oktober 2020 gilt zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Kanton Bern eine Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Darunter fällt auch unsere Kanzlei. Wir bitten Sie, sich zum Wohl aller an diese Vorgaben zu halten und in unseren Räumlichkeiten eine Atemschutzmaske zu tragen. Gerne dürfen Sie Ihre eigene, mitgebrachte Stoff- oder Einwegmaske nutzen. Sie dürfen aber auch gerne eine von unseren, Ihnen zur Verfügung gestellten Einwegmasken verwenden. Bitte desinfizieren Sie sich vor dem Besuch unserer Kanzlei gründlich die Hände. Wir unternehmen alles dafür, dass Ihr Aufenthalt bei uns trotz der Maskentragepflicht so angenehm wie möglich ausfällt. Bei Bedarf sind auch Beratungen via Telefon- oder Videokonferenz möglich. Bei Fragen oder für Anregungen stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen gute Gesundheit.